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Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Bestandteil von Immobiliengeschäften, da sie den potenziellen Wert und die Qualität einer Immobilie bestimmt zum Beispiel beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie.
Eine präzise Berechnung der Wohnfläche bildet die Grundlage für die Ermittlung des Miet- oder Verkaufspreises. Auch für die Bewertung von Immobilien, insbesondere bei der Wertermittlung, ist eine korrekte Wohnflächenberechnung unerlässlich.
Die Wohnflächenberechnung wird auf Basis des Grundrissplans der Immobilie erstellt und durchgeführt. Hierbei werden alle Räume und Flächen innerhalb der Immobilie berücksichtigt und vermessen. Auch Besonderheiten wie Dachschrägen, Nischen und Einbauten sowie Fenster- und Türöffnungen müssen beachtet werden.
Mit fundiertem Wissen und Erfahrung führen wir die Berechnung Ihrer Wohnflächen durch, um genaue Ergebnisse zu erzielen. Die Wahl der Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Zweck der Flächenberechnung, den lokalen Standards und Praktiken. In Deutschland gibt es die DIN 277, die die Grundfläche und die Nutzfläche von Gebäuden definiert, während die Wohnfläche in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt ist. Die WoFlV legt fest, wie die Wohnfläche zu berechnen ist und welche Räume in die Berechnung einbezogen werden müssen. Die Wohnflächenverordnung, die DIN 277 und das Wohnraumförderungsgesetz sind die wichtigsten Berechnungsgrundlagen.
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Die Wohnfläche wird in der Regel nach einer bestimmten Methode berechnet, um eine einheitliche und vergleichbare Grundlage zu schaffen. In Deutschland ist die DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen eine anerkannte Norm, die die Vorgehensweise für die Wohnflächenberechnung definiert. Hier sind die Schritte zur Berechnung der Wohnfläche nach DIN 277:
1. Messung der Grundfläche: Zunächst müssen Sie die Grundfläche jedes Raumes messen, indem Sie die Länge und Breite des Raumes an der längsten und breitesten Stelle messen. Alle Nischen oder Vorsprünge werden nicht mitgemessen.
2. Abzug der Wandstärken: Die Wandstärken, also die Breite der Wände, werden von der gemessenen Grundfläche jedes Raumes abgezogen.
3. Berücksichtigung von Schrägen: Bei Dachschrägen oder abgeschrägten Wänden wird nur der Teil der Fläche berücksichtigt, der eine Höhe von mindestens 1,50 Meter aufweist.
4. Berechnung der Nutzfläche: Die Nutzfläche ergibt sich aus der Summe aller gemessenen Grundflächen abzüglich der Wandstärken und der Schrägen.
5. Hinzurechnung von Nebenflächen: Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel zu einem Drittel ihrer Fläche hinzugerechnet. Auch Kellerräume und Abstellräume können in manchen Fällen zur Wohnfläche hinzugerechnet werden, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wohnflächenberechnung eine gewisse Genauigkeit erfordert und dass es bei komplexeren Grundrissen oder ungewöhnlichen Raumaufteilungen Abweichungen geben kann. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.
Zur Wohnflächenberechnung gehören alle Räume, die zur Wohnnutzung dienen und innerhalb der Wohnung liegen. Dazu gehören in der Regel:
1. Wohnzimmer: Das Wohnzimmer ist der zentrale Raum der Wohnung, der zum Entspannen und zum Empfang von Gästen genutzt wird.
2. Schlafzimmer: Das Schlafzimmer ist der Raum, der zum Schlafen und zur Erholung dient.
3. Kinderzimmer: Kinderzimmer sind Räume, die als Schlafzimmer oder Spielzimmer für Kinder genutzt werden.
4. Badezimmer: Das Badezimmer ist der Raum, in dem sich Bewohner waschen, duschen oder baden können.
5. Flur/Diele: Der Flur oder die Diele sind Räume, die als Eingangsbereich zur Wohnung dienen.
5. Abstellraum: Abstellräume sind Räume, die zur Lagerung von Gegenständen wie z.B. Werkzeugen, Reinigungsmitteln oder Vorräten genutzt werden.
Nicht zur Wohnfläche gehören dagegen in der Regel:
1. Balkone und Terrassen: Balkone und Terrassen sind im Normalfall nicht Teil der Wohnfläche, sondern werden separat berechnet.
1. Keller- und Dachgeschossräume: Keller- und Dachgeschossräume sind ebenfalls nicht Teil der Wohnfläche, es sei denn, sie sind ausgebaut und werden als Wohnraum genutzt.
Es gibt verschiedene Methoden, um die genaue Wohnfläche einer Wohnung zu berechnen, je nachdem, ob es sich um eine Neubau- oder Bestandsimmobilie handelt. In Deutschland ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV) die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche.
Nicht zur Wohnflächenberechnung gehören in der Regel:
1. Technikräume: Technikräume wie Heizungs-, Lüftungs-, oder Waschküchen sind in der Regel nicht Bestandteil der Wohnfläche, da sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
2. Kellerräume: Kellerräume werden normalerweise nicht zur Wohnfläche gezählt, es sei denn, sie sind ausgebaut und werden als Wohnraum genutzt.
3. Garagen und Stellplätze: Garagen und Stellplätze werden normalerweise nicht zur Wohnfläche gezählt, da sie als Abstellfläche für Fahrzeuge dienen.
4. Treppenhäuser und Flure: Treppenhäuser und Flure werden normalerweise nicht zur Wohnfläche gezählt, da sie als Verkehrsfläche dienen.
5. Balkone, Loggien und Terrassen: Balkone, Loggien und Terrassen werden normalerweise nicht zur Wohnfläche gezählt, es sei denn, sie sind überdacht und wärmeisoliert und können ganzjährig genutzt werden.
Es gibt auch weitere Faktoren, die nicht zur Wohnflächenberechnung gehören, wie beispielsweise tragende Wände, Schornsteine, oder Installationsschächte. Es ist wichtig zu beachten, dass es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen zur Wohnflächenberechnung geben kann und dass die genauen Vorgaben von der Wohnflächenverordnung oder anderen nationalen Bestimmungen abhängen.
Die Grundlage für eine korrekte exakte Wohnflächenberechnung sind Grundrisse, Skizzen und Massangaben der zu berechneten Wohnfläche.
Für eine Wohnflächenberechnung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
1. Grundrissplan: Der Grundrissplan ist eine Skizze oder Zeichnung, die die Abmessungen und Lage der Räume und Flächen im Gebäude zeigt. Ein genauer Grundriss ist die Grundlage für eine präzise Wohnflächenberechnung.
2. Bauzeichnungen: Falls vorhanden, können Bauzeichnungen, insbesondere bei größeren Gebäuden oder bei Umbauten, zusätzliche Informationen zur Raumaufteilung, Wandstärken und -materialien liefern.
3. Protokoll einer Ortbesichtigung: Eine Ortbesichtigung durch einen Sachverständigen ist häufig notwendig, um die tatsächlichen Maße und Gegebenheiten der Räumlichkeiten zu erfassen. Das Protokoll der Ortbesichtigung dient dann als Grundlage für die Wohnflächenberechnung.
4. Informationen zu Schrägen und Dachschrägen: Schrägen und Dachschrägen können die Wohnflächenberechnung beeinflussen. Daher sollten Informationen zu Neigungswinkeln, Höhe, Breite und Länge der Schrägen vorliegen.
5. Informationen zu Fenster- und Türöffnungen: Fenster- und Türöffnungen können ebenfalls die Wohnflächenberechnung beeinflussen. Daher sollten Informationen zu den Abmessungen der Öffnungen und zur Höhe der Fensterbänke vorhanden sein.
6. Informationen zu Nischen und Einbauten: Nischen, Einbauschränke, Kaminsimse und ähnliche Elemente sollten vermessen und in die Berechnung einbezogen werden.
Es ist zu beachten, dass es bei der Grundsteuerreform möglicherweise auch Änderungen in den Berechnungsgrundlagen geben kann. Insbesondere die Einführung des normalisierten Herstellungswerts als neue Basis für die Grundsteuerberechnung kann Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung haben. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Vorgaben zur Grundsteuerreform zu informieren.
Zusätzlich können weitere Informationen wie Grundstücksfläche, Wand- und Bodenbeläge oder Deckenhöhen relevant sein, je nachdem welche Art von Berechnung durchgeführt wird.
Eigentlich sollte der Verkäufer alle Unterlagen zur Immobilie bei sich haben und diese dem Makler oder dem Immobilienkäufer aushändigen. Sollte dies nicht der Fall sein, finden sich diese überwiegend zusätzlich in der Bauakte wieder.
Die Bauaufsichtsbehörden führen Bauaktenarchive. Werden Bauanträge bearbeitet, legt der zuständige Sachbearbeiter eine Bauakte beim Bauamt an. Sie enthält alle Schriftstücke, Grundrisse, Statiken, Flächenberechnungen und Baupläne, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen.
Sie benötigen einen Auszug aus der Bauakte oder noch weitere grundstücksnahe Unterlagen und Dokumente. Wir helfen hier weiter unter GRUNDBUCH24.de
Eine Wohnflächenberechnung kann für verschiedene Zwecke nützlich sein:
1. Immobilienverkauf: Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, ist es wichtig zu wissen, wie groß die Wohnfläche ist, um den Preis angemessen zu bestimmen und potenziellen Käufern genaue Informationen zu geben.
2. Immobilienkauf: Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, ist es wichtig zu wissen, wie groß die Wohnfläche ist, um den Preis angemessen zu bewerten und sicherzustellen, dass die Immobilie Ihren Anforderungen entspricht.
3. Mietvertrag: Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten möchten, ist es wichtig zu wissen, wie groß die Wohnfläche ist, um sicherzustellen, dass die Miete angemessen ist und um Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden.
4. Steuerliche Zwecke: Die Wohnflächenberechnung kann für steuerliche Zwecke relevant sein, insbesondere für die Berechnung der Grundsteuer.
5. Bauplanung: Die Wohnflächenberechnung ist auch bei der Planung von Neubauten oder Umbauten wichtig, um sicherzustellen, dass die Räume ausreichend groß sind und den Anforderungen entsprechen.
Eine Wohnflächenberechnung ist für verschiedene Personen und Gruppen wichtig:
1. Eigentümer: Eine korrekte Berechnung der Wohnfläche ist für Eigentümer wichtig, da sie die Grundlage für die Berechnung von Mieteinnahmen, Verkaufspreisen und Steuern darstellt.
2. Mieter: Mieter benötigen eine korrekte Wohnflächenberechnung, um sicherzustellen, dass sie eine angemessene Miete zahlen und nicht überbelegte oder unterbelegte Wohnungen mieten.
3. Immobilienmakler: Immobilienmakler benötigen genaue Angaben zur Wohnfläche, um die Immobilien korrekt zu bewerten und zu verkaufen.
4. Behörden: Behörden benötigen eine korrekte Berechnung der Wohnfläche, um sicherzustellen, dass Gebäude den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
5. Architekten und Bauunternehmer: Architekten und Bauunternehmer benötigen genaue Angaben zur Wohnfläche, um die Planung und Konstruktion von Gebäuden durchzuführen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine korrekte Wohnflächenberechnung für alle relevant ist, die in irgendeiner Form mit Immobilien zu tun haben, sei es als Eigentümer, Mieter, Makler, Behörde, Architekt oder Bauunternehmer.
Die Wahl der Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Zweck der Flächenberechnung, dem nationalen Rechtssystem und den lokalen Standards und Praktiken.
In Deutschland gibt es beispielsweise die DIN 277, die die Grundfläche und die Nutzfläche von Gebäuden definiert, während die Wohnfläche in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) geregelt ist. Die WoFlV legt fest, wie die Wohnfläche zu berechnen ist und welche Räume in die Berechnung einbezogen werden müssen.
Grundsätzlich sollten bei der Wahl der Berechnungsgrundlage für die Wohnfläche die rechtlichen Vorgaben und die lokalen Standards und Praktiken berücksichtigt werden, um eine korrekte und vergleichbare Flächenberechnung zu gewährleisten.
Folgende Berechnungsgrundlagen sind die wichtigsten:
Die DIN 277 ist eine Norm, die die Grundflächen und Rauminhalte von Gebäuden definiert und unterscheidet dabei zwischen verschiedenen Flächenarten. Nach DIN 277 gehört zur Wohnfläche:
Es ist wichtig zu beachten, dass es je nach Land und Bundesland unterschiedliche Vorgaben zur Wohnflächenberechnung gibt und dass die genauen Regelungen in den jeweiligen nationalen Normen festgelegt sind.
Die Wohnflächenberechnung wird mit fundiertem Wissen und langjähriger Sachverständigen Erfahrung im Vier-Augen-Prinzip erstellt und geprüft. Nach Freigabe durch den Sachverständigen wird diese mit Stempel und Unterschrift des Architekten zum herunterladen im persönlichen und geschützten Kundenportal zur Verfügung gestellt.
In der Regel wird für eine Wohnflächenberechnung kein berechtigtes Interesse benötigt, da die Wohnfläche eine wichtige Größe ist, die bei vielen Gelegenheiten benötigt wird. Zum Beispiel ist die Wohnfläche eine wichtige Information für Vermieter und Mieter, um den Mietpreis zu bestimmen oder um sicherzustellen, dass der Mietvertrag den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.
Allerdings gibt es Situationen, in denen ein berechtigtes Interesse für eine Wohnflächenberechnung notwendig sein kann, zum Beispiel bei einem Rechtsstreit zwischen Vermieter und Mieter über die Größe der Wohnung oder bei einer Wertberechnung für eine Immobilienbewertung. In diesen Fällen kann eine genaue Wohnflächenberechnung notwendig sein, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Generell gilt jedoch, dass eine Wohnflächenberechnung in der Regel kein berechtigtes Interesse erfordert und von jedem durchgeführt werden kann, der diese Information benötigt.
Ja, nach Berechnungsvorschriften erstellen wir Ihre qualifizierte Wohnflächenberechnung online, schnell und zertifiziert.
Vorzugsweise erhalten Sie Ihre Wohnflächen-Berechnung online per Download in Ihrem persönlichen Kundenportal.
Grundlage einer korrekten Wohnflächenberechnung ist ein bemaßter Bestandsplan, ein bemaßter Grundriss oder Handskizzen.
Für die Grundsteuerreform in Deutschland wird die Wohnfläche auf Grundlage der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25. November 2003 berechnet. Die Berechnung erfolgt dabei wie folgt:
1. Ermittlung der Grundfläche: Zunächst wird die Grundfläche des Gebäudes ermittelt. Dabei werden alle beheizten Räume und Nebenräume (wie z.B. Flure, Treppenhäuser oder Keller) berücksichtigt, die eine lichte Raumhöhe von mindestens 2 m aufweisen.
2. Abzug der Abstell- und Nutzflächen: Von der ermittelten Grundfläche werden Abstellflächen und Nutzflächen abgezogen, die nicht zur Wohnfläche zählen. Dazu gehören zum Beispiel Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Abstellräume.
3. Ermittlung der Wohnfläche: Die Wohnfläche ergibt sich aus der verbleibenden Fläche, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Gästezimmer, Arbeitszimmer sowie Flure, sofern sie nicht größer als 10 % der Gesamtwohnfläche sind.
Es ist zu beachten, dass es bei der Grundsteuerreform möglicherweise auch Änderungen in den Berechnungsgrundlagen geben kann. Insbesondere die Einführung des normalisierten Herstellungswerts als neue Basis für die Grundsteuerberechnung kann Auswirkungen auf die Wohnflächenberechnung haben. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Vorgaben zur Grundsteuerreform zu informieren.
Die Wohnflächenberechnung ist ein wichtiger Bestandteil von Immobiliengeschäften, da sie den potenziellen Wert und die Qualität einer Immobilie bestimmt. Wenn Sie eine Hypothek oder einen Kredit von einer Bank aufnehmen, wird die Bank in der Regel eine Wohnflächenberechnung als Teil des Genehmigungsprozesses anfordern. Es gibt mehrere Gründe, warum die Bank eine Wohnflächenberechnung benötigt:
1. Bewertung der Immobilie: Die Wohnfläche einer Immobilie ist ein wichtiger Faktor bei der Bewertung einer Immobilie. Wenn eine Bank eine Hypothek gewährt, muss sie den Wert der Immobilie bestimmen, um das Risiko und die Konditionen des Darlehens festzulegen. Eine korrekte Wohnflächenberechnung ermöglicht es der Bank, den genauen Wert der Immobilie zu ermitteln und somit eine genaue Bewertung durchzuführen.
2. Risikobewertung: Eine ungenaue Wohnflächenberechnung kann zu einer ungenauen Risikobewertung führen, was wiederum die Entscheidung der Bank beeinflussen kann, ob sie einen Kredit gewährt oder nicht. Wenn die Bank die Wohnfläche nicht korrekt bestimmt, kann dies zu einem höheren Risiko führen, dass der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann.
3. Gesetzliche Anforderungen: In einigen Ländern sind Banken gesetzlich verpflichtet, eine korrekte Wohnflächenberechnung als Teil des Hypothekenprozesses durchzuführen. Eine genaue Berechnung hilft der Bank, die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen.
Insgesamt ist eine korrekte Wohnflächenberechnung für eine erfolgreiche Finanzierung von Immobilien unerlässlich. Sie hilft Banken, den Wert der Immobilie genau zu bestimmen und das Risiko eines Kreditausfalls zu minimieren.
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